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== 1. Reifendruck ==
 
== 1. Reifendruck ==
'''Frage: Welchen Reifendruck sollte ich bei meinem Xiaomi M365 / M187 fahren?'''
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'''Frage: Welchen [https://die-reifen-testsieger.de/reifendruckkontrollsystem-test/ Reifendruck] sollte ich bei meinem Xiaomi M365 / M187 fahren?'''
   
 
Antwort: Nun, das hängt von deinem Körpergewicht ab. Orientieren kannst du dich an der folgenden Tabelle
 
Antwort: Nun, das hängt von deinem Körpergewicht ab. Orientieren kannst du dich an der folgenden Tabelle
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|45-50 psi (3,1-3,4 bar)
 
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== 2. Reichweite ==
 
== 2. Reichweite ==
Die Reichweite variiert nach deiner Fahrweise , die installierter [http://de.m365.wikia.com/Firmware Firmware], der Außentemperatur und deines Körpergewichts. Die maximale Geschwindigkeit beträgt im Eco-Modus 16 und im Normal-Modus 25 Km/h
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Die Reichweite variiert nach deiner Fahrweise , die installierter Firmware, der Außentemperatur und deines Körpergewichts. Die maximale Geschwindigkeit beträgt im Eco-Modus 16 und im Normal-Modus 25 Km/h
   
 
Beispielsweise können 75 KG bei ca 20°C = 20-22 km und mit um die 0°C 15-17 km erreicht werden.
 
Beispielsweise können 75 KG bei ca 20°C = 20-22 km und mit um die 0°C 15-17 km erreicht werden.
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== 6. Paket Tracking ==
 
== 6. Paket Tracking ==
Um dein Paket zu tracken, kannst du die einen [https://t.me/mitrackingbot Tracking Bot] auf Telegram benutzen. Mir /start wird der Bot ausgeführt. Du musst lediglich deine Trackingnummer einfügen und bekommst über den aktuellen Verlauf eine Nachricht zugesandt.
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Um dein Paket zu tracken, kannst du die einen [https://t.me/mitrackingbot Tracking Bot] auf Telegram benutzen. Mit /start wird der Bot ausgeführt. Du musst lediglich deine Trackingnummer einfügen und bekommst über den aktuellen Verlauf eine Nachricht zugesandt.
   
 
Über [https://www.17track.net/de 17TRACK] erhälst ebenfalls umfangreiche Informationen zum aktuellen Status mehrerer Paketdienstleister.
 
Über [https://www.17track.net/de 17TRACK] erhälst ebenfalls umfangreiche Informationen zum aktuellen Status mehrerer Paketdienstleister.
 
== 7. Straßenzulassung (Deutschland) ==
 
Der Xiaomi M365 hat derzeit -anders als in Österreich- keine Straßenzulassung im Rahmen bestehender Vorschriften und darf somit nicht im öffentlichen Verkehr, sondern nur auf privatem Gelände gefahren werden. Derzeit ist unklar, wann konrket es in der Bundesrepublik Deutschland eine Gesetzesänderung zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen, (z.B. M365) geben wird. Medienberichte zitieren zwar die Antwort der Bundesregierung mit "Das Inkrafttreten der Verordnung ist für das Jahr 2018 geplant" – diese Aussage ist (Stand September 2018) angesichts der zwingend nötig einzuhaltenden [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland) Abläufe in Gesetzgebungsverfahren] jedoch hochwahrscheinlich nicht mehr zu halten.
 
 
'''Kurzfassung''': Wer den M365 im öffentlichen Verkehrsraum fährt (elektrisch angetrieben oder nicht, z.B. geschoben), verstösst (nach aktueller Gesetzeslage!) gegen mindestens vier Vorschriften (1 bis 4, siehe unten). Deshalb wird die anstehende (aber zeitlich nicht absehbare) Gesetzesnovelle für "Elektrokleinstfahrzeuge" in Deutschland von der M365-Community auch so spannungsvoll erwartet.
 
 
Für alle mit Intresse an Details (und mit Geduld, auch mit längeren Texten umzugehen), hier eine (emotionsfreie und auf Fakten basierende) Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage in Deutschland – Stand: 30.4.2018
 
 
'''XIAOMI M365, Elektronisches Einrad (Air-, Solo- oder Monowheel), Hoverboard oder Hyperboard (z. B. ioHawk):'''
 
 
Hierbei handelt es sich nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 [https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/ Straßenverkehrsgesetz] (StVG) um Kraftfahrzeuge.
 
 
Als Kraftfahrzeuge im Sinne des StVG gelten "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein".
 
 
Bei der Verwendung dieser Kraftfahrzeuge ("Elektrokleinstfahrzeuge") im öffentlichen Verkehrsraum sind deshalb:
 
* das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsverordnungen, z.B.
 
* Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
 
* Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
 
* Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
 
* Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
 
* Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entsprechend zu beachten.
 
<span> </span>
 
 
'''1.) Zulassungsrecht ([https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html Fahrzeug-Zulassungverordnung], FZV)'''
 
 
Bei einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h unterliegen die Fahrzeuge den Vorschriften der FZV (§ 1 FZV). Die Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr ([https://www.gesetze-im-internet.de/mobhv/BJNR209710009.html Mobilitätshilfenverordnung] – MobHV) vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2097) bzw. „Segway“ ist auf den M365 '''nicht anwendbar''', da bei den elektronischen Einrädern sowie bei den Hoverboards oder dem M 365 die dafür erforderlichen „wesentlichen“ Merkmale, z. B. zweispuriges Fahrzeug, lenkerähnliche Haltestange, fehlen.
 
 
Ein Fahrzeug darf gemäß § 3 Abs. 1 FZV auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es zum Verkehr zugelassen ist. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Ausnahmen für XIAOMI M365 oder elektronisches Einräder gemäß § 3 Abs. 2 FZV liegen nicht vor.
 
 
Als Grundlage für eine zulassungsrechtliche Behandlung eines elektrischen Einrades oder eines Hoverboards oder des M365 muss zunächst eine Betriebserlaubnis erteilt sein. Aufgrund der Bauart dieser Fahrzeuge ist es fraglich, dass die gesetzlichen Bau- und Betriebsvorschriften eingehalten werden können und damit eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Zur Erteilung einer Betriebserlaubnis (z.B. wie ABR/Allgemeine Betriebserlaubnis wie bei PKW) wird darüber hinaus regelmässig eine Typenprüfung herangezogen, die vom Hersteller (z.B. Xiaomi) oder einem deutschen (General-) Importeur bei einem anerkannten Prüfinstitut in Auftrag und finanziert werden muss. Einzelabnahmen werden wegen der damit verbundenen, hohen Kosten für Privatpersonen als untwirtschaftlich angesehen.
 
 
<br />'''2.) Bau- und Betriebsvorschriften ([https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung], StVZO)'''
 
 
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften der StVZO und der StVO entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
 
 
Grundsätzlich ist nicht zu erwarten, dass ein elektrisches Einrad oder ein Hoverboard oder der M365 den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen. Brems- und Lenkanlagen dürften regelmäßig nicht den Vorschriften entsprechen.
 
 
<span>Nur Schiebe-und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne der StVZO (§ 16 StVZO). </span>
 
 
<br />'''<span>3</span>.) Fahrerlaubnisrecht ([https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html Fahrerlaubnis-Verordnung], FeV) '''
 
 
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 StVG und nach § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV bedarf derjenige, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, einer Fahrerlaubnis.
 
 
Ausnahmen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der FeV liegen nicht vor, da weder bei elektrischen Einrädern noch bei den Hoverboards oder dem M365 die Merkmale der dort genannten Fahrzeuge gegeben sind. Eine Gleichstellung im Sinne des § 1 Absatz 1 MobHV (Segway) ist aus den bereits genannten Gründen nicht möglich.
 
 
Elektrische Einräder sowie Hoverboards oder der M365 fallen fahrerlaubnisrechtlich nicht unter die Zweiradklassen, z. B. AM, A1, da begrifflich die Merkmale eines Kraftrades nicht gegeben sind. Beim Betrieb dieser Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund wird deshalb im Grundsatz eine Fahrerlaubnis der Klasse B benötigt.
 
 
<br />'''4.) Versicherung ([https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html Pflichtversicherungsgesetz], PflVG)'''
 
 
Wenn ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird, ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten (§ 1 PflVG):
 
 
§ 6 PflVG kann eindeutiger nicht sein: "Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit '''Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr''' oder mit Geldstrafe bestraft."
 
 
Versicherungsgesellschaften haben (und werden) regelmäßig Anfragen zur Versicherung el<span>ektrischer Einräder sowie Hoverboards oder eines Xiaomi M365 mit Verweis auf die Nichtkonformität der bisher genannten Verordnungen (1. bis 3.) ablehnen.</span>
 
 
<br />'''5.)  Kraftfahrzeugsteuer''' (Kraftfahrzeugsteuergesetz, KraftstG / Abgabenordnung, AO) - weiter gefasste Verordnung, die auf den M365 angewendet werden kann
 
 
Die Verwendung der Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund stellt eine widerrechtliche Benutzung i.S. des KraftStG dar.
 
 
Damit müssten in diesem Fall <span>entsprechend </span>auch die in der Abgabenordnung (AO) angeführten Vergehens- und/oder OWi-Tatbestände geprüft werden. Für diese widerrechtliche Nutzung sieht § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG eine Steuerschuld vor. Es ist also Aufgabe der zuständigen Behörden, hier die Hauptzollämter, bei Kenntnisnahme, z.B. durch einen Bericht der Polizei, eine Nachversteuerung für den Mindestzeitraum von einem Monat vorzunehmen. Zollrechtliche Tatbestände (Einfrurhzoll, Einfuhrumsatsteuer) werden hier nicht betrachtet, sollten gleichwohl jedem "Eigenimporteur" (= Bestellung z.B. bei Gearbest oder Aliexpress) bekannt sein.
 
 
''' '''
 
 
=== '''Resüme''' ===
 
Vor einer beabsichtigten Nutzung <span>el</span><span class="">ektrischer Einräder sowie Hoverboards oder eines Xiaomi M365</span> im öffentlichen Verkehrsraum sind umfangreiche rechtliche Bestimmungen zu beachten.
 
 
Bei Verstößen stehen Ordnungswidrigkeiten '''[https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3401543-Fahrvergnuegen-gestoppt-Polizist-zieht-Elektro-Skateboard-aus-dem-Verkehr <u>und Straftaten</u>]''' (PflVG)''' '''im Raum. Bei einer Drosselung der Fahrzeuge unter 6 km/h entfällt zwar die Zulassungspflicht und es besteht auch keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Gleichwohl müssen Bau- und Betriebsvorschriften nach den §§ 30 ff der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beachtet werden. Insofern wäre ein M365 auch mit fest abgeriegelten 6 km/h maximal weiterhin nicht legal bzw. wird gegen die übrigen, oben genannten Vorschriften verstossen. Eine Custom Firmware entlässt den geneigten Nutzer auch ''nicht'' aus der Ilegalität, da es nicht die "bauartbedingte" Maximalgeschwindigkeit eines handelsüblichen (also nicht firmware-gepatchten Elektro-Mobils) im Sinne der StVO reduziert. Im übrigen wird in den bisherigen Verordnungen (Pedelecs, S-Pedelecs, e-Bikes) regelmässig die Motorleistung in Watt/Kilowatt als Einstufungskriterium herangezogen. Ein Firmware-Mod ("6 km/h konform") wird aus letztgenanntem Grund keine legale Einstufung eines XIAOMI M365, Einrads (Air-, Solo- oder Monowheel) oder Hoverboards herbeiführen.
 
 
Wichtig für Erwachsene:<span> Insbesondere wenn die Fahrzeuge von Jugendlichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, kann dies bedeutende [https://www.youtube.com/watch?v=orFE98LOY7U <u>(hier: negative) Auswirkungen</u>] auf deren spätere Beantragung einer Fahrerlaubnis haben. </span>
 
 
Auch die Verhaltensregeln sind - im Gegensatz zu Segways - nicht geklärt, als Kraftfahrzeuge dürfen sie nicht auf Gehwegen benutzt werden.
 
 
 
 
'''Literatur:'''
 
 
- ALT: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 18/12897 – Titel "Elektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich" (PDF, 21. Juli 2017): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/131/1813157.pdf
 
 
- ALT: (Bisher unbeantwortete) Anfrage auf Veröffentlichung der ausstehenden Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu Elektrokleinstfahrzeugen (vom 21. Juli 2017) - Ablauffrist zur Antwort (verstrichen): 16. Februar 2018: [https://fragdenstaat.de/anfrage/bast-studie-zu-elektrokleinstfahrzeugen/ https://fragdenstaat.de/anfrage/bast-studie-zu-elektrokleinstfahrzeugen]
 
 
- ALT: erneute Anfrage bei fragdenstaat.de (vom 30. März 2018), Ablauffrist zur Antwort (verstrichen): 5. Mai 2018: [https://fragdenstaat.de/anfrage/bast-studie-zu-elektrokleinstfahrzeugen-erkenntnisse-der-auswertung/ https://fragdenstaat.de/anfrage/bast-studie-zu-elektrokleinstfahrzeugen-erkenntnisse-der-auswertung]
 
 
- [http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/030/1903006.pdf '''Antwort der Bundesregierung'''] auf die "Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Oliver Krischer, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" – Drucksache 19/2620 – vom 27.6.2018
 
 
- NEU: Abgelehnte Anfrage an die Bundesanstalt für Strassenwesen (BASt) nach Veröffentlichung von Inhalten/Empfehlungen aus der seit langer Zeit nicht veröffentlichen Studie zu "Elektrokleistsfahrzeugen" bei '''[https://fragdenstaat.de/anfrage/ausstattung-von-elektrokleinstfahrzeugen/ fragdenstaat.de]''' vom 12. Juli 2018. ''Kommentar: Gerüchten aus Parlamentskreisen zufolge hat die BASt auf Ihre in der Studie gemachten (angeblich unrealistischen) Empfehlungen nötiger Ausstattung (Blinker, Sitz etc.) von den beteiligten Gruppen (Verbände, Interessengruppen) starken Widerstand ("Shitstorm") erfahren, was als Grund für die Nichtveröffentlichung der Studie durch das Bundesverkehrsministerium gewertet wird.''
 
 
- NEU: Straßenverkehrsrechtliche Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge - Rechtslage in ausgewählten europäischen Ländern sowie den USA: https://www.bundestag.de/blob/565434/f2a28345c45693811d2430efe60708b0/wd-7-101-18-pdf-data.pdf
 
 
'''''Was kannst Du tun?'''''
 
*'''''Sprich mit den/der in Deinem Wahlkreis gewählten Bundestagsabgeordneten''': erläutere die Problematik, frage nach der Position seiner/ihrer Bundetagsfraktion (egal, welche Partei!) und dränge darauf, uns eRoller-Fahrende endlich zu entkriminaliseren! Was andere Länder der EU können, muss auch in D möglich sein.''
 
*'''''unterschreibe''' die Petition auf change.org (die allerdings mit den Adressaten des Kraftfahrtbundesamtes die falsche Behörde anspricht, von daher wirkungslos): [https://www.change.org/p/kraftfahrt-bundesamt-zulassung-von-elektrische-fortbewegungsmittel-f%C3%BCr-den-nahbereich-z-b-xiaomi-m365 <u>https://www.change.org/p/kraftfahrt-bundesamt-zulassung-von-elektrische-fortbewegungsmittel-für-den-nahbereich-z-b-xiaomi-m365</u>]<span> </span>''
 
 
 
 
 
'''Was kann mir im Real-Life passieren, wenn ich auf meinem M365 im Bereich der STVZO erwischt werde?'''
 
*Ordnungswidrigkeit gem. StVO und StVZO (variables Bußgeld und mindestens ein Punkt)
 
*Straftat nach PflVG und ggf. FeV (Einleitung Strafverfahren, Einziehung des nicht zulassungsfähigen Kraftfahrzeugs, Vorstrafe plus ggf. Lappen vorläufig weg als Nebenstrafe/ -folge)
 
 
*Seitens der Polizei gibt es keinen Verhandlungsspielraum, sinnfreie Diskussion vor Ort bringt tendenziell nichts - führt aber vielleicht zu einem verdoppelten Bußgeld wegen vorsätzlicher Begehung der OWi.
 
 
 
 
 
Zwei '''reale Verstösse''', über die die Münstersche Zeitung jüngst berichtete: https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3401543-Fahrvergnuegen-gestoppt-Polizist-zieht-Elektro-Skateboard-aus-dem-Verkehr
 
 
Gerichtlich bestätigter Sachverhalt inkl. Vorstrafe:[[File:Unerwarteter Ärger wegen "Airwheel"|none|thumb|330x330px|link=http://de.m365.wikia.com/wiki/Datei:Unerwarteter_%C3%84rger_wegen_%22Airwheel%22]]Link zu einer Zusammenfassung inkl. eindeutigem Statement der Polizei:
 
[[File:E-Scooter - Illegal durch die Stadt|none|thumb|330x330px]]
 

Aktuelle Version vom 5. April 2019, 11:34 Uhr

1. Reifendruck[]

Frage: Welchen Reifendruck sollte ich bei meinem Xiaomi M365 / M187 fahren?

Antwort: Nun, das hängt von deinem Körpergewicht ab. Orientieren kannst du dich an der folgenden Tabelle

Körpergewicht Vorderrad Hinterrad
50-70 Kg 35-40 psi / (2,4-2,7 bar) 40-50 psi (2,7-3,4 bar)
70-90 Kg 40-45 psi (2,7-3,1 bar) 45-55 psi (3,1-3,8 bar)
90-100 Kg 45-50 psi (3,1-3,4 bar) 50-60 psi (3,4-4,1 bar)

2. Reichweite[]

Die Reichweite variiert nach deiner Fahrweise , die installierter Firmware, der Außentemperatur und deines Körpergewichts. Die maximale Geschwindigkeit beträgt im Eco-Modus 16 und im Normal-Modus 25 Km/h

Beispielsweise können 75 KG bei ca 20°C = 20-22 km und mit um die 0°C 15-17 km erreicht werden.

3. M365 Versionen[]

Bevor April 2017: 1 Sicherung

Nach April 2017: 2 Sicherungen

4. Bluetooth Probleme[]

5. Ninebot und Mi Home App[]

6. Paket Tracking[]

Um dein Paket zu tracken, kannst du die einen Tracking Bot auf Telegram benutzen. Mit /start wird der Bot ausgeführt. Du musst lediglich deine Trackingnummer einfügen und bekommst über den aktuellen Verlauf eine Nachricht zugesandt.

Über 17TRACK erhälst ebenfalls umfangreiche Informationen zum aktuellen Status mehrerer Paketdienstleister.